Er bietet zusammen mit der Umsetzungshilfeeinen einheitlichen Rahmen, ein klar verständliches Design sowie ergänzende Hintergrundinformationen.
Der Hauseigentümer erhält einen individuellen Überblick über anstehende Sanierungsmaßnahmen für mehr Energieeffizienz und effektiveres Energiesparen – langfristig, Schritt für Schritt und leicht verständlich.
Das gesamte Gebäude wird erfasst und die Ergebnisse der Beratung werden übersichtlich dargestellt. Der Hauseigentümer bekommt damit einen Überblick über den energetischen Zustand seines Gebäudes, Energie-Einsparpotenziale, anstehende Sanierungsschritte sowie deren Kosten/ Nutzen-Verhältnis.
Der Zuschuss für eine staatlich geförderte Energieberatung beträgt 80% der Gesamtberatungskosten. mehr Infos zum iSFP
BAfA BEG EM (Zuschüsse für Einzelmaßnahmen)
Die Zuschüsse für Wärmepumpen, Solar- und Pelletsanlagen sind deutlich gestiegen.
Zusätzlich werden auch begleitende Investitionen in das Heizungssystem, sowie die nachträgliche Optimierung bereits geförderter Öko-Heizungen gefördert.
Erweiterung der Förderung auch auf Wohngebäude, die bis zum 01.02.2002 gebaut wurden.
Erhöhung des Kredithöchstbetrages auf bis zu 150.000 EUR pro Wohneinheit bei Effizienzhäusern.
Verbindlicher Anspruch auf einen Baubegleitungszuschuss in Höhe von 50% (max. 4000,- EUR) bei Förderzusage für eine energetische Sanierung zum Effizienzhaus.
Die BAfA-/ KfW-Förderung der energetische Sanierung von Wohngebäuden durch Kredite oder Zuschüsse ist mit der Einbindung eines zugelassenen Sachverständigen u.a. für die Antragstellung, Baubegleitung und Bestätigung der Durchführung verbunden.
Die Kosten der energetischen Sanierung werden mit einem zusaätzlichen Bonus von 5% versehen, wenn vorher eine staatlich geförderte BAFA-Vor-Ort-Beratung bzw. die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durchgeführt worden ist.
Die Vorlage des Energieausweises ist bei Kauf, Verkauf
oder Neuvermietung von Wohngebäuden nach GEG2023 gesetzlich
vorgeschrieben.
Die direkte Erstellung eines Energiebedarfsausweises für Wohngebäude mit Baujahren vor 2002 in Kombination mit einer staatlich geförderten Energieberatung wird mit einem Rabatt von bis zu 50% angeboten.
Für Haus- und Wohnungseigentümer gibt es einige wichtige Änderungen:
Die Pflicht zur Angabe energetischer Kennwerte in Immobilienanzeigen (bei Verkauf und Vermietung durch Angabe der energetischen Kennwerte und Energieeffizienzklassen. Diese umfassen die Klassen A+ bis H.)
Die Pflicht der Vorlage des Energieausweises (gegenüber potenziellen Käufern und Mietern zum Zeitpunkt der Besichtigung des Kauf- bzw. Mietobjekts. Darüber hinaus muss der Energieausweis nun auch an den Käufer oder neuen Mieter ausgehändigt werden.)
Außerdem gelten die Nachrüstverpflichtungen für bestehende Wohngebäude:
Alle begehbaren
obersten Geschossdecken beheizter Räume sind grundsätzlich entsprechend den GEG-Anforderungen zu dämmen!
Eigentümer
von Wohngebäuden haben die Pflicht dafür sorgen, dass bisher
ungedämmte oberste Geschossdecken
beheizter Räume so gedämmt sind, dass der U-Wert den Anforderungen des GEG entspricht.
Diese Pflicht gilt auch dann als erfüllt, wenn anstelle der oberen
Geschossdecke das darüber liegende, bisher ungedämmte Dach entsprechend
gedämmt ist oder den Mindestwärmeschutz erfüllt.
Austausch/ Optimierung der Heizungsanlage
Eigentümer
von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen
Brennstoffen beschickt werden und vor mehr als 30 Jahren eingebaut oder
aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben.
Eigentümer
von Gebäuden müssen außerdem dafür sorgen, dass bei heizungstechnischen
Anlagen bisher ungedämmte, zugängliche Wärmeverteilungs- und
Warmwasserleitungen sowie Armaturen, die sich in nicht beheizten Räumen
befinden, gedämmt sind.
Die Beratung dauert ca. eine Stunde und wird vor Ort im Gebäude durchgeführt. Sie umfasst eine Begutachtung des Gebäudes mit einer Beratung zur Behebung oder Verbesserung der energetischen Schwachstellen und erste Informationen über zu erwartende Einsparungen und Investitionskosten. Zusätzlich erhalten Sie eine schriftliche Zusammenstellung aller wichtigen Fördermöglichkeiten zur energetischen Sanierung ihres Gebäudes. mehr Infos zur Energieberatung ECO
wird inklusive Anfahrt bis 20 km zum Aktionspreis von 115,00 EUR angeboten. Es werden keine Datenerhebungen oder Gebäudeaufmaße
durchgeführt. ________________________________________________________________________________
Das Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am 30.06.2014 den Evaluierungsbericht zur
Energiesparberatung in Wohngebäuden vor Ort veröffentlicht.
Ziel der Evaluierung war
es festzustellen, welche Effekte die staatlich geförderte Energieberatung im Hinblick
auf energetische Sanierungen hat und in welchem Umfang Energieeinsparungen und
CO2-Minderungen erzielt werden.
Trotz einer Vielzahl an unterschiedlichen Energieberatungen
und einer sehr dynamischen Marktentwicklung setzt die BAFA-Vor-Ort-Beratung nach wie
vor wichtige Qualitätsstandards im Segment hochwertiger Energieberatungen.
Der Evaluationsbericht
informiert u.a. auch über die Bewertung der Beratungsleistung:
- ca. 90% der Beratungsempfänger waren demnach mit der Beratung und dem Berater zufrieden und würde
die Beratung weiterempfehlen.
- ca. 84 % der Beratungsempfänger gaben
an, infolge der Beratung zu wissen, welche Maßnahmen langfristig sinnvoll sind.
- ca. 90 % der befragten Beratungsempfänger haben im Anschluss an die Beratung bereits energetische
Sanierungsmaßnahmen umgesetzt bzw. fest geplant. Insbesondere in den Bereichen
der Wärmedämmung sowie Solarthermie wurde ein großer Teil der durchgeführten
Maßnahmen erst durch die Vor-Ort-Beratung angestoßen und auch vorgezogen.
Sehr gut beurteilt wurde
die Unabhängigkeit der Energieberater von Verkaufsinteressen, das Eingehen der
Energieberater auf Fragen und Bedürfnisse sowie deren fachliche Kompetenz. Des
Weiteren hat bei knapp der Hälfte der Beratenen die Beratung dazu geführt,
Fehlinvestitionen zu vermeiden.
Die Energiekosten eines Drei-Personen-Haushalts betragen nach Berechnungen der Agentur für Erneuerbare Energien für 2012 (Stand 08/2012) fast 300,- EUR im Monat.
Dabei wurden mehr als 180,- EUR für Heizung, Warmwasser und Strom ausgegeben.
Durch verbesserten Wärmeschutz, Nutzung der Sonnenenergie, effiziente Heizungssysteme und verbesserte Lüftung mit Wärmerückgewinnung kann der Energieverbrauch spürbar gesenkt werden.
Eine energetische Sanierung senkt die Heizkosten nachhaltig. Ältere Bestandsgebäude verbrauchen zwischen 18 und 30 Litern Heizöl pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr (zum Vergleich: ein Neubau kommt mit 5 bis 7 Litern pro Quadratmeter und Jahr aus) und müssen saniert werden, um weniger Heizenergie zu verbrauchen.
Nutzen Sie die Vorteile einer Energieberatung
Eigentümer ohne Inanspruchnahme einer Energieberatung kamen nach der Sanierung auf eine durchschnittliche Energieeinsparung von ca. 12 Prozent.
Eigentümer mit Inanspruchnahme einer Energieberatung kamen nach der Sanierung auf eine durchschnittliche Energieeinsparung von ca. 27 Prozent. (Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband)
Informieren Sie sich vor der Sanierung ihres Gebäudes durch eine unabhängige Energieberatung und senken Sie nachhaltig ihre Energiekosten.
Neue Blockheizkraftwerke bis 20 kW elektischer Leistung in Bestandsbauten (EFH/ MFH) können nach diesem Förderprogramm einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt ist. So erhalten zum Beispiel sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Anlagen mit einer elektrischen Leistung von 1 kW elektrischer Leistung einen Zuschuss von 1.500 Euro, große Anlagen mit 19 kW elektrischer Leistung hingegen 3.450 Euro.
Anträge für Anlagenbetreiber auf Förderung können beim BAfA eingereicht werden.
Die Basisförderung für Solarkollektoren zur
kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung beträgt 90 Euro/m².
Der Kombinationsbonus für Solarthermie plus
Wärmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse beträgt
500 Euro.
2. Kesseltauschbonus
Der Kesseltauschbonus (Bonus für den
zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung
gegen einen neuen Brennwertkessel) beträgt 500
Euro.
3. Wärmepumpen
Das
Marktanreizprogramm des Bundes sieht für die Umstellung einer alten
Heizung auf eine Wärmepumpe attraktive Zuschüsse vor. Beispielsweise
erhält man für die Errichtung einer Sole/ Wasser- oder einer Wasser/
Wasser-Wärmepumpe mit 10 Kilowatt eine Förderung von 2.400 Euro.
Wenn
die Anlage zudem mit einer solarthermischen Anlage kombiniert wird,
erhöht sich der Förderbetrag auf 2.900 Euro. Für effiziente Luft/
Wasser-Wärmepumpen gibt es je nach Leistung einen Pauschalbetrag von 900
Euro bzw. 1.200 Euro. Auch hier wird ein Bonus von 500 Euro bei Kombination mit einer förderfähigen thermischen Solaranlage gezahlt.
4. Biomasseanlagen
Wiedereinführung der Förderung von emissionsarmen
Scheitholzvergaserkesseln (es können nur Anträge für
Scheitholzvergaserkessel mit besonders geringen Staubemissionen gestellt
werden). Die Förderung beträgt pauschal 1.000 Euro.
Alle bisherigen Förderungen bei Pelletöfen mit
Wassertasche, Pelletkessel (auch Kombinationskessel) und
Holzhackschnitzelanlagen bleiben unverändert.
Für alle förderfähigen Anlagen können Anträge beim BAfA gestellt werden.
Schon jetzt gehen Klimaexperten von einer
globalen Erwärmung bis zum Ende dieses Jahrhunderts von drei bis fünf Grad aus.
Der Weltklimarat (IPCC) rechnet mit mehr Hitzewellen in Europa, zunehmender
Dürre in Afrika und einem steigenden Meeresspiegel.
Insbesondere
in den westeuropäischen Mittelmeerstaaten rechnen die Forscher dadurch mit
Hitzewellen wie der von 2003.
Ein Service der Energieberatung OWL für Hausbesitzer, Wohnungseigentümer und Mieter: Stellen Sie Ihre Frage zur energetischen Sanierung und Sie bekommen umgehend eine Antwort. (Kontakt)
Förderstopp aufgehoben - Einzelmaßnahmen sind wieder förderfähig
Die Förderung von Einzelmaßnahmen mit Baubegleitung zur energetischen Gebäudesanierung wurde seit dem 01. März 2011 wieder aufgenommen. Das betrifft nachfolgend aufgeführte Programme:
Energieeffizient Sanieren – Kredit und Investitionszuschuss
Mit der Wiedereinführung der Förderung hocheffizienter Einzelmaßnahmen (Außenwanddämmung, Geschossdeckendämmung, Kellerdeckendämmung, Erneuerung der Fenster und Türen, Austausch der Heizungsanlage, etc.) wird eine schrittweise energetische Modernisierung emöglicht.
Im Sinne der Qualitätssicherung und zur Unterstützung eines ganzheitlichen Konzepts für eine energetische Gebäudesanierung werden diese höheren Anforderungen mit der Einbindung von Sachverständigen bei den Einzelmaßnahmen verbunden.
Mehr Informationen zur Förderung von Einzelmaßnahmen für
Vor Durchführung der Maßnahmen sollte eine Energieberatung in Anspruch genommen werden, die im Rahmen des Programms zur "Vor-Ort Beratung" des Bundesamtes für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAfA) gefördert wird.
Der Klimaschutz steht und fällt mit dem Energieverbrauch der privaten Haushalte. Die Hausbesitzer spielen beim Klimaschutz eine entscheidende Rolle:
Gebäude verursachen ca. 40 Prozent des Endenergieverbrauchs in Deutschland.
Eine anbieterneutrale und unabhängige Energieberatung gibt Eigentümern von Immobilien eine Entscheidungsgrundlage über sinnvolle energetische Sanierungsmaßnahmen und den damit verbundenen Kosten und Einsparpotentialen.
Der Atomausstieg wird machbar - wir als Verbraucher können entscheiden, bei welchem Anbieter der Strom gekauft und wie er produziert wird!
Ökologisch produzierter Strom (aus erneuerbaren Energiequellen wie Sonne, Wind, Wasser oder Biomasse) hat im gesamten deutschen Stromverteilnetz einen ständig wachsenden Anteil.
Je mehr private Haushalte und auch Unternehmen den grünen Strom nutzen, desto mehr wird davon in die Leitungen eingespeist. Das wird dazu führen, dass die Energieversorger nicht mehr in Atomkraftwerke, sondern in den Ausbau der erneuerbaren Energien, z.B. Offshore-Windparks oder Solarkraftwerke, investieren.
Mehr Infos zu zertifizierten Ökostromanbietern z.B. unter
Weniger Strom zu verbrauchen ist aber immer noch die effektivste Lösung!
Der Energieverbrauch kann durch Verzicht auf den Standby-Modus, durch Nutzung energieeffizienter Haushaltsgeräte oder Heizungspumpen mit effizienter Energienutzung um bis zu 30 Prozent gesenkt werden.
Eine Energieberatung kann Ihren Energieverbrauch optimieren und hohe Energiekosten senken.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und der Deutsche Mieterbund haben eine Mustervereinbarung zwischen Mietern und Vermietern von Wohngebäuden zu Fragen der energetischen Gebäudesanierung ausgearbeitet.
Diese Mustervereinbarung ist Teil der Broschüre „Energetische Modernisierung“ und kann Mietern und Vermietern die partnerschaftliche Umsetzung von energetischen Sanierungsmaßnahmen ermöglichen:
Die Vermieter sichern den Mietern zu, dass die Sanierungsmaßnahmen eine nachhaltige und spürbare Einsparung von Endenergie bewirken.
Die Modernisierungsumlage darf dann laut Mustervereinbarung nicht höher als 6 Prozent sein.
Die Vermieter brauchen die Inanspruchnahme von Fördermitteln nicht mehr zu belegen.
Außerdem werden in der Mustervereinbarung weitere typische Konfliktfälle geklärt, wie z.B. die Duldungspflicht des Mieters bei Sanierungsarbeiten, Beginn und Dauer der Arbeiten, Bauvorbereitung und Baureinigung, aber auch die Mietminderung während der Baumaßnahmen.
Zentrales Wohnen wird immer beliebter. Dem wachsenden Interesse am Wohnen in der Innenstadt steht allerdings teilweise ein unzureichendes Wohnangebot gegenüber. Viele der älteren Gebäude genügen nicht mehr den heutigen Ansprüchen an Wohnqualität und Energieeffizienz. Sie müssen saniert oder wieder neu aufgebaut werden.
Diese Entwicklung bedeutet aber auch eine Chance: So kann die vorhandene Bausubstanz – sei es über Sanierung oder Ersatzneubau – nicht nur ästhetisch aufgewertet, sondern auch technisch weitgehend auf den aktuellen Stand gebracht werden. Dies führt nicht nur zu Energieeinsparungen, sondern auch zu einer hohen Wohnzufriedenheit und Wertsteigerung.
Der energetischen Zustandes eines Gebäudes wird vorrangig durch eine gute Wärmedämmung, eine zeitgemäße Heizungsanlage und Fenster mit Mehrfachverglasung bestimmt. Die Nutzung von erneuerbaren Energien, z.B. Solarthermie zur Warmwasserbereitung und zur Heizungsunterstützung, bekommt eine immer größere Bedeutung.
Energieeffiziente Gebäudekonzepte werden gerade im Hinblick auf weiterhin steigende Energiekosten zunehmend nachgefragt: Energetische Sanierungen steigern den Wert und die Attraktivität eines Gebäudes, senken die Energiekosten und tragen zum Klima- und Umweltschutz bei.
Das Denkmalschutzrecht steht dem Umweltschutz nicht grundsätzlich entgegen.
Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin der Klage zweier Eigentümer stattgegeben, die jetzt auf ihrem denkmalgeschützten Haus eine thermische Anlage zur Brauchwassererwärmung errichten dürfen.
Die Denkmalbehörde hatte eine denkmalrechtliche Genehmigung für eine thermische Solaranlage auf dem Dach mit der Begründung abgelehnt, die Installation würde auf Jahre zu einer erkennbaren Veränderung an der erhaltenswerten Originalsubstanz des Hauses führen. Das Fassadenbild mit seinen zeittypischen Einzelheiten gelte es unbeeinträchtigt zu bewahren.
Zudem bestehe die Gefahr einer negativen Vorbildwirkung für die gesamte Siedlung.
Die 16. Kammer des Verwaltungsgerichts folgte dem nicht. Gründe des Denkmalschutzes stünden der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung nicht entgegen. Der Aspekt der Stärkung erneuerbarer Energien sei bei einer nach dem Denkmalschutzgesetz erforderlichen Interessenabwägung zu berücksichtigen und führe hier bei einer Gesamtbetrachtung zu einem Überwiegen der privaten Interessen an der Errichtung der Solaranlage. Im Rahmen der Abwägung komme es auf die Bedeutung und den Wert des denkmalgeschützten Gebäudes und insbesondere der Dachlandschaft, die konkrete Ausgestaltung sowohl der Dächer als auch der Solaranlage, deren Einsehbarkeit und schließlich deren ökologischen sowie ökonomischen Nutzen an.
Außerdem führe der im Grundgesetz verankerte Umweltschutz dazu, dass Einschränkungen im Erscheinungsbild eines Denkmals unter dem Gesichtspunkt der Energieeinsparung eher hinzunehmen seien.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das Verwaltungsgericht allerdings die Berufung an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen.
Anbieterunabhängige Beratung und neutrale Informationen zu den Fragen und Möglichkeiten der energetischen Gebäudesanierung.
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Ostwestfalen-Lippe (Detmold, Lemgo, Herford, Minden, Bielefeld,
Gütersloh, Paderborn, Höxter, weitere Regionen auf Anfrage) angeboten.
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